buehnenbild_Zelck_Rettungsdienst_DRK_Bitburg_hq-Q__01_.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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Verbandsstruktur

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Das Bayerische Rote Kreuz ist einer von 19 Landesverbänden des Deutschen Roten Kreuzes e.V. Es ist aus historischen Gründen als einziger Landesverband nicht als eingetragener Verein, sondern als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren. Grundlage unseres Handelns ist das Gesetz über die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK-Gesetz) vom 16.7.1986 (GVBL. S. 134, BayRS 281-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 310 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBL. S. 286).

Es gilt die Satzung des BRK vom 21. Juli 2001, zuletzt geändert am 07.12.2013, mit Schieds- und Wahlordnung.

Das Bayerische Rote Kreuz hat seinen Sitz in München und gliedert sich in

5 Bezirksverbände
Oberbayern
Ober- u. Mittelfranken 
Schwaben 
Niederbayern/Oberpfalz 
Unterfranken

73 Kreisverbände*
Wo Sie uns finden

Die operative Leitung und Steuerung der Landesgeschäftsstelle erfolgt durch den Landesgeschäftsführer**. Landesgeschäftsführer ist seit dem 1.1.2007 Leonhard Stärk.

Mitglieder 
Die Basis des BRK bilden die fünf Gemeinschaften Bereitschaften, Wasserwacht, Jugendrotkreuz, Wohlfahrts- und Sozialarbeit und die Bergwacht. Jede Gemeinschaft verfügt über gewählte Vorstände auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene. In diesen Gemeinschaften sind rund 180.000 aktive Mitglieder ehrenamtlich tätig. Ihre Arbeit wird unterstützt durch Spenden aus der Bevölkerung und den Beiträgen von rund 750.000 Fördermitgliedern.

Die Organe des Bayerischen Roten Kreuzes sind:
Die Landesversammlung (§§ 13, 14 der Satzung)
Der Landesvorstand (§§ 16, 17 der Satzung)
Das Präsidium (§§ 18, 19 der Satzung)

Zahlen und Fakten (Stand: 31.12.2016)
758.000 Fördermitglieder
180.000 Aktive ehrenamtliche Mitglieder
24.500 hauptamtliche Mitarbeiter

* Kreis- und Bezirksverbände des Bayerischen Roten Kreuzes
Die Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben des Bayerischen Roten Kreuzes obliegt den Kreisverbänden in ihrem jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsbereich. Die Bezirksverbände haben unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Subsidiarität in ihrem jeweiligen Gebiet durchzuführen, soweit diese nicht durch die Kreisverbände übernommen werden; ihnen obliegen die regionalen strategischen Planungen und die Koordination der Rotkreuzarbeit und unterstützen die Kreisverbände und die Rotkreuz-Gemeinschaften.

** Landesgeschäftsführer
Der Landesgeschäftsführer führt die Geschäfte der Landesgeschäftsstelle selbstständig und eigenverantwortlich unbeschadet der Zuständigkeit der satzungsmäßigen Organe des Bayerischen Roten Kreuzes.