Flugdienst-Buehnenbild-neu.jpg Foto: DRK Flugdienst GmbH

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Rückholservice

Fahrdienst
Neu-Ulm / Ulm

0731 / 93 80 77 8-0

Fax: 0731 / 97 44 1-30

fahrdienst@kvneu-ulm.brk.de 

Pfaffenweg 42
89231 Neu-Ulm

Die schönste Auslandsreise kann schnell und unerwartet durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung enden. Dann herrscht oft Ratlosigkeit, da die medizinische Versorgung im Ausland nicht immer deutschem Standard entspricht.

Tappen Sie nicht in die Kostenfalle

Eine Verlegung nach Deutschland - zur besseren medizinischen Versorgung - tragen die gesetzlichen Krankenkassen selbst im medizinischen Notfall nicht. Schnell kommen immense Kosten auf Sie zu. Ein Flug von Mallorca nach Nürnberg würde ca. 12.500 € kosten, der Flug von Rio de Janeiro nach Düsseldorf etwa 72.500 €. Schnell müsste so viel Geld besorgt, vielleicht das Haus belastet oder ein Kredit aufgenommen werden. Wer hat schon so viel Geld übrig? Das ist eine gefährliche Lücke im System der sozialen Sicherung. Mitglieder der DRK-Verbände, die dem DRK-Flugdienst beigetreten sind, sind durch eine Kranken-Rücktransport-Versicherung bei der BARMENIA Krankenversicherung Wuppertal für diese Fälle abgesichert.

Was können Sie tun?

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem örtlichen DRK-Kreisverband oder Ortsverein, ob dieser für seine Mitglieder einen Rahmenvertrag mit dem DRK-Flugdienst abgeschlossen hat, wenn ja: Werden Sie Mitglied!

In der Mitgliedschaft ist dann automatisch eine weltweite Rückholversicherung eingeschlossen. So brauchen Sie sich im Fall der Fälle nicht um die Finanzierung eines medizinisch notwendigen Rücktransportes Gedanken machen.

Was bieten wir unseren Mitgliedern?

Im Notfall steht für Sie, je nach Art des medizinischen Notfalls, ein modernes Ambulanzflugzeug mit einer Intensiveinheit bereit. Zwei Piloten, ein flugerfahrener Notarzt und weiteres medizinisches Personal bilden ein Team, welches Sie während des Fluges bestens versorgt und in ein deutsches Krankenhaus verlegt.

Die DRK-Flugdienstleitstelle organisiert bei medizinischer Notwendigkeit den Transport "von Bett zu Bett" - Sie brauchen sich also weiter um nichts zu kümmern.

Alle Rotkreuz-Angebote in Ihrer Umgebung kostenfrei auf einen Blick
- 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.

So erreichen Sie im Notfall den DRK-Flugdienst:

  • Tel: +49 (0) 211 917 499-39 (Tag und Nacht)
  • Fax: +49 (0) 211 917 499-28

Das benötigen wir, um schnell helfen zu können:

  • Name, Adresse, Telefonnummer des Anrufers
  • Name, Alter, Heimatanschrift des Patienten
  • Gegenwärtiger Aufenthaltsort des Patienten (Krankenhaus?)
  • Name und Tel.-Nr. des behandelnden Arztes
  • Welche Sprache spricht der Arzt?
  • Angaben über bestehende Versicherungen oder DRK-Mitgliedschaft
  • Wer zahlt die Krankenhauskosten vor Ort?

Inlandsrückholung

Im Gegensatz zu den Voraussetzungen für eine Rückholung aus dem Ausland kann überall in der Bundesrepublik von einem gleichwertig hohem medizinischen Versorgungsstandard ausgegangen werden. Deshalb übernehmen die Krankenkassen in Deutschland auch nur die Kosten einer medizinisch gebotenen Verlegung in Fach- oder Spezialkliniken.

Doch was geschieht bei einem längeren Aufenthalt im deutschen Krankenhaus, weit entfernt von zu Hause? Die vertraute Umgebung fehlt, der Besuch naher Angehöriger oder Freunde ist kaum möglich und eine Verlegung in eine Klinik am Heimatort auf eigene Rechnung übersteigt oft die finanziellen Möglichkeiten.

Diese Lücke schließen wir für unsere Fördermitglieder mit unserem Solidarfonds Inlandsrückholung. Dazu hat das BRK einen Leistungsverbund geschaffen, über den die Fördermitglieder der angeschlossenen BRK-Kreisverbände dafür sorgen, dass Sie an ein Krankenhaus Ihres Heimatortes verlegt werden können. Ehegatten oder Lebensgefährten sowie Kinder, für die es Kindergeld gibt, sind dabei mitversichert. Alter und Vorerkrankungen spielen keine Rolle.

Grundlage des Inlandrückholdienstes ist die innerdeutsche Rückführung erkrankter oder verletzter Personen mit einem Krankentransportwagen. Die Regel hierbei ist der Transport von Krankenhaus zu Krankenhaus. Ausnahmen in besonderen Fällen sind möglich. Leistungskriterien sind der auswärtige Klinikaufenthalt und die Transportfähigkeit des Mitgliedes.

Leistungen, die der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zugeordnet werden müssen, sind ausgeschlossen. Fahrten, die dem Mietwagengewerbe zuzuordnen sind, werden nicht durchgeführt.

Eine Inlandsrückholung kann ausschließlich nur über den BRK-Kreisverband erfolgen, in dem Sie als Fördermitglied registriert sind. Da es sich bei diesen Inlandsverlegungen um Sekundärfahrten außerhalb des Rettungsdienstes handelt, sind die Ansprechpartner in den BRK-Kreisverbänden nur zu den üblichen Bürozeiten erreichbar.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.