Zukunft der Notfallversorgung – CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Nüßlein besucht BRK-Kreisverband Neu-Ulm
Über die Zukunft der Notfallversorgung sprach der hiesige CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein mit Vertretern des Kreisverbandes Neu-Ulm des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) und mit Kommunalpolitikern. Dazu hatte der BRK-Kreisgeschäftsführer Stefan Kast den Abgeordneten sowie Landrat Thorsten Freudenberger und Erich Winkler, Vertreter des Gemeindetags, in die Rettungswache des Kreisverbandes nach Neu-Ulm eingeladen.
Nachdem der Abgeordnete Gelegenheit hatte, die modernen Räumlichkeiten und Gerätschaften der Rettungswache in Augenschein zu nehmen, ging es schnell in die politische Diskussion. Nüßlein, der in Berlin das Thema Gesundheitspolitik als stellvertretender Vorsitzender seiner Fraktion verantwortet, war durch vorangegangene Gespräche bereits über aktuelle Sorgen und Bedürfnisse der Notfallsanitäter und Notärzte im Bilde. Er unterstrich seine feste Überzeugung, dass die Notfallversorgung immer integraler Bestandteil der Grundversorgung von Krankenhäusern bleiben müsse.
Die Zentren-Bildung mache mit Blick auf Menge und Qualität planbarer Eingriffe Sinn. Umso mehr brauche man aber erreichbare Krankenhäuser mit Notfallkompetenz. Mit Landrat Freudenberger war sich Nüßlein einig, dass man diese Kompetenz nicht auf ein Haus pro Landkreis beschränken dürfe.
Gleichzeitig sprach sich der CSU-Gesundheitsexperte dafür aus, dass die Grundversorgung eine gesonderte Rolle spielen sollte: "Die Grundversorgung müssen wir künftig separat honorieren.“
In ihrer Unterhaltung konnten die BRK-Vertreter unterstreichen, wie wichtig kurze Wege bei notärztlichen Indikationen sind. Insbesondere reduziere das Vorhaltekosten wie zum Beispiel zusätzliche Notarzt-Fahrzeuge und Personal.
In diesem Zusammenhang verwies BRK-Kreisgeschäftsführer Kast darauf, dass die rettungsdienstliche Versorgung im Landkreis Neu-Ulm mit seinen drei Rettungswachen und gleichzeitigen Notarztstandorten Neu-Ulm, Weißenhorn und Illertissen bei bayernweiten Begutachtungen als überdurchschnittlich gut bewertet worden war. Das jährliche Einsatzaufkommen bei Notfallereignissen liege im Kreis Neu-Ulm bei rund 18.000 Einsätzen. Dabei sei im Landkreis in 96 Prozent der Ereignisse die sogenannte „12-Minuten-Hilfsfrist“ eingehalten worden, was deutlich über dem bayernweiten Schwellenwert liege. Das Einsatzaufkommen im Krankentransport lag im vergangenen Jahr bei über 10.000 Transporten, ergänzte Kast. „Um diese sehr guten Werte aufrechterhalten zu können, bedarf es weiterhin einer ausreichenden, flächendeckenden Vorhaltung um schnelle und möglichst kurze Wege bei der Patientenversorgung, um das Wohl der Bevölkerung gewährleisten zu können“, so der BRK-Fachmann.
Zur Sprache kam auch die Forderung, Notfallsanitätern im Einsatz mehr Rechtssicherheit für ihre bereits übertragenen Kompetenzen zur Lebensrettung zu schaffen. Nüßlein signalisierte auch im Namen seiner Fraktion die Bereitschaft, für Rechtssicherheit der Notfallsanitäter zu sorgen. Damit könnten auch die Haftungsprobleme für die verpflichtende Ergreifung von lebensrettenden Maßnahmen durch die Notfallsanitäter, bei denen der Notarzt noch nicht vor Ort ist, beseitigt werden. Hier zeigte sich weiterer Diskussionsbedarf in rechtlichen Fragen, die Nüßlein in Berlin klären lassen will.
Der Abgeordnete nahm die Gelegenheit wahr, einen neuen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorzustellen, der sich derzeit in der Abstimmung auf Bundesebene sowie mit den Ländern und Verbänden befinde. Mit dieser Reform soll ein Gemeinsames Notfall-Leitsystem aufgebaut werden, also eine schnellere und optimierte telefonische Koordinierung zwischen Notfalldienst und Patient. Außerdem sollen sog. "Integrierte Notfallzentren" eingerichtet werden. Das sollen erste Anlaufstellen an Krankenhäusern für Notfallpatienten sein. Die "Integrierten Notfallzentren" sollen die Versorgung von Notfallpatienten zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen besser koordinieren. Dem Unionsfraktionsvize Nüßlein ist es dabei wichtig, dass jedes Krankenhaus seinem Grundversorgungsauftrag nachkommen kann, also auch die Notfallversorgung sicherstellen kann. Einer starren Zuteilung von nur einem Notfallzentrum pro Landkreis, wie sie vereinzelt bereits zur Diskussion gestellt wurde, erteilte der CSU-Gesundheitspolitiker eine klare Absage.
Nüßlein bedankte sich abschließend für die Hinweise aus der Praxis des oft stressigen und belastenden Arbeitsalltags des Roten Kreuzes, die er in die parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz einfließen lassen wolle. "Mindestens die jetzt geplanten Verbesserungen haben unsere vorbildlichen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Rettungsdienstmitarbeiter verdient. Insofern bedanke ich mich herzlich für die wichtigen Hinweise, die ich gerne mit nach Berlin nehmen werde."