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Ansprechpartner

Geschäftsstelle

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Frau
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Inlands-Rückholdienst

Reisen in Deutschland wird immer beliebter. Was aber ist, wenn die Tour durch Unfall oder Krankheit ein jähes Ende nimmt? Was geschieht bei einem längeren Aufenthalt im Krankenhaus, weit entfernt von zu Hause?

Viele Betroffene befinden sich schnell in einer misslichen Lage. Die vertraute Umgebung fehlt und die Unterstützung durch nahe Angehörige ist kaum möglich. Die Krankenversicherung deckt die Kosten für die Verlegung in ein Heimatkrankenhaus nicht ab.

Mit dem Inlands-Rückholdienst ist diese Lücke im System geschlossen. Als unser Mitglied können Sie sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von Krankenhaus zu Krankenhaus transportieren lassen, ohne dass Ihnen dabei Rückholkosten entstehen. Ehegatten sowie Kinder, für die es Kindergeld gibt, sind bei uns ebenfalls rückholberechtigt.

Das benötigen wir, um schnell helfen zu können:

  • Name, Adresse, Telefonnummer des Anrufers
  • Name, Alter, Heimatanschrift des Patienten
  • Gegenwärtiger Aufenthaltsort des Patienten (Krankenhaus)
  • Name und Tel.-Nr. des behandelnden Arztes
  • Angaben über bestehende BRK-Mitgliedschaft
  • Welches Krankenhaus nimmt Sie vor Ort auf?